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US-Starkoch wegen gefälschten Weins verklagt

US-Starkoch wegen gefälschten Weins verklagt

April 12, 2024

Charlie Trotter

Der berühmte Chicagoer Koch Charlie Trotter wurde am Donnerstag verklagt, weil er angeblich zwei Sammlern eine große Flasche Wein verkauft hatte, die angeblich sehr wertvoll, aber tatsächlich eine Fälschung war.

Bekim (Benn) und Ilir Frrokaj zahlten im Juni letzten Jahres mehr als 46.200 US-Dollar für das, was Trotter als Magnum der Domaine de la Romanee-Conti von 1945 aus dem berühmten Restaurant Charlie Trotter des Küchenchefs in Chicago bezeichnet hatte.


Das Paar sagte, sie hätten erst erfahren, dass die Flasche gefälscht sei, als sie versuchten, sie versichern zu lassen, und ein Berater sagte ihnen, sie habe keinen Wert.

Im Rahmen seiner Pläne, sein Restaurant im vergangenen August zu schließen, verkaufte Trotter Teile der edlen Weinsammlung seines Restaurants, die das Interesse von Sammlern wie den Frrokajs geweckt hatten.

"Während des Abendessens erklärten Charlie Trotter und der Sommelier Benn und Ilir die Seltenheit und den Wert des DRC-Magnums", sagten die Frrokajs in einem Gerichtsverfahren beim US-Bezirksgericht in Chicago.


"Charlie Trotter und der Sommelier sprachen auch über Weine aus dem Weingut Domaine de la Romanee-Conti und darüber, wie diese Weine zu den seltensten und wertvollsten der Welt gehören."

Die von der Weinliebhaberin Maureen Downey beauftragte Beraterin reiste zur Domaine de la Romanee-Conti und traf sich mit dem Miteigentümer des Weinguts, Aubert de Vellain, der die Bewertung bestätigte.

De Vellain gab an, dass "das Magnum der Demokratischen Republik Kongo gefälscht war, weil die Domaine de la Romanee-Conti 1945 nur geringe Erträge erzielte und in diesem Jahrgang in diesem Jahrgang keine großformatigen Magnumflaschen produzierte", heißt es in der Klage.

Die Weinsammler fordern Schadensersatz in Höhe von mehr als 75.000 US-Dollar - um den Betrag ihres Verlusts von 46.227,40 US-Dollar zuzüglich eines zusätzlichen Strafschadens von 30.000 US-Dollar gegen Trotter wegen Verstoßes gegen die staatlichen und bundesstaatlichen Verbrauchergesetze auszugleichen.


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